Für viele Bauprojekte in NRW ist sie Pflicht: die Bescheinigung nach § 68 BauO NRW. SV Zahn unterstützt Bauherren und Architekten mit fundierten Prüfleistungen durch staatlich anerkannte Sachverständige.
Ob Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 oder 5, Nichtwohngebäude oder größere Garagen – wir prüfen Ihre Unterlagen schnell und rechtssicher. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Brandschutzdienststellen ist dabei fester Bestandteil unseres Prozesses.
Mehr zur Leistung „Prüfungen gem. § 68 BauO NRW“