Prüfbescheinigung nach § 68 BauO NRW – natürlich bei SV Zahn erhältlich

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Prüfbescheinigung nach § 68 BauO NRW – natürlich bei SV Zahn erhältlich

Für viele Bauprojekte in NRW ist sie Pflicht: die Bescheinigung nach § 68 BauO NRW. SV Zahn unterstützt Bauherren und Architekten mit fundierten Prüfleistungen durch staatlich anerkannte Sachverständige.

Ob Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 oder 5, Nichtwohngebäude oder größere Garagen – wir prüfen Ihre Unterlagen schnell und rechtssicher. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Brandschutzdienststellen ist dabei fester Bestandteil unseres Prozesses.

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