Prüfungen gem. § 68 BauO NRW

Prüfungen gem. § 68 BauO NRW

SERVICE OVERVIEW

Mit der Qualifikation als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes steht Ihnen SV.Zahn im Rahmen des einfachen Genehmigungsverfahrens (§ 63 BauO NRW) für die brandschutztechnischen Belange zur Verfügung.

Sie planen ein Wohngebäude in der Gebäudeklasse IV oder V?
Dann sind Sie bei uns richtig, wenn Sie eine Bescheinigung über die Einhaltung der brandschutztechnischen Vorgaben in Ihren Bauvorlagen vor Baubeginn benötigen.

Hierzu prüft ein Ingenieur in enger Abstimmung mit Ihnen Ihre Planung und erarbeitet einen vorläufigen Prüfbericht. Formell ist es im Nachgang notwendig die Belange des abwehrenden Brandschutzes zu berücksichtigen und somit die zuständige Brandschutzdienstelle zu beteiligen.

Zusammen mit dieser Stellungnahme erhalten Sie einen abschließenden Prüfbericht, Ihre geprüften und gestempelten Bauvorlagen sowie die notwendige Bescheinigung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde.