Prüfsachverständigen- abnahmen von Rauch- und Wärmeabzugsgeräten

Prüfsachverständigen- abnahmen von Rauch- und Wärmeabzugsgeräten

SERVICE OVERVIEW

Wie ein Auto, welches alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung muss, sind sicherheitstechnische Anlagen in Gebäuden ebenfalls regelmäßig durch Sachverständige zu prüfen.

Als Grundlage dient hier die Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrenden Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW), welche u.a. den Anwendungsbereich, die Anlagenart und die Prüffristen regelt.

Als Prüfsachverständiger nimmt SV.Zahn maschinelle Rauchabzugsanlagen sowie natürliche Rauchanlagen nach einer Neuinstallation bzw. zur Erstprüfung ab bzw. prüft wiederkehrend alle drei bzw. sechs Jahre die Betriebssicherheit und Wirksamkeit.