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Neuerungen und Änderungen in Gesetzen und Richtlinien sind keine Seltenheit.
Wir informieren Sie hierüber. Zum Lesen der .pdf- Dateien benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Kostenloser Download: Hier klicken! Landesbauordnungen Die Landesbauordnungen in den 16 Bundesländern haben sich insbesondere in den "formellen" Teilen weiterentwickelt. In vielen Ländern wird zunehmend Verantwortung auf Bauherren und Entwurfsverfasser übertragen (als Voraussetzung für genehmigungsfreie oder vereinfachte Verfahren). In Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) müssen für Sonderbauten nunmehr "zielorientierte Brandschutzkonzepte" als zusätzliche Bauvorlage eingereicht werden. Die Anforderungen sind in der BauPrüfVO beschrieben. Mehr hierzu auch unter Brandschutzkonzepte. Industriebaurichtlinie Die in Nordrhein-Westfalen 1989 und später auch in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen eingeführte ?Industriebaurichtlinie? wurde und wird mit dem Ziel einer vergleichbaren und nachvollziehbaren Beurteilung in allen Bundesländern zur Entscheidungsfindung herangezogen. Mit Datum 03/2000 ist ein neuer Entwurf vorgestellt, der als wesentliche Verbesserung: §den Geltungsbereich klarer regelt §Begriffe deutlicher abgrenzt §Sicherheitskategorien einführt §Methoden des Brandschutzingenieurwesens (z.B. Wärmebilanzrechnungen) zulässt und Anforderungen daran beschreibt §und weitere Ergänzungen enthält. Mit dieser "neuen Industriebaurichtlinie" wird es möglich sein, sehr viel genauer dem konkreten Einzelfall gerecht zu werden. In diesem Fall ist die Richtlinie nicht nur "dicker" sondern auch besser geworden. In enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden können treffliche und wirkungsvolle Brandschutzkonzepte ausgearbeitet werden. Brandbekämpfungsabschnitte bis zu 120.000 m² und Fluchtweglängen von bis zu 70 m sind möglich. DIN 18230 Das Rechenverfahren nach DIN 18230, welches Grundlage einer Beurteilung nach Industriebaurichtlinie ist, hat sich mit der DIN-Norm, Stand Mai 1998, ebenfalls weiterentwickelt (und verbessert) Verkaufsstätten In vielen Bundesländern (Berlin, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern...) ist bereits die Verkaufsstättenverordnung auf Grundlage der MVkVO 1995 eingeführt worden. Mehrere weitere Bundesländer werden voraussichtlich folgen. Da hiermit z.B. gut 30 Jahre alte Geschäftshausverordnungen ersetzt werden, die die heutigen Verkaufsstätten inhaltlich nicht mehr fassen, ist dies ein schöner Fortschritt im Baurecht. Vorschau Derzeit ist vieles im Fluß. So gibt es neue Entwürfe einer Muster-Versammlungsstätten- verordnung und zu technischen Regeln für Lüftungsanlagen und Leitungsanlagen. Auch den Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wird nunmehr eine angemessene Bedeutung zugeordnet, so dass auch hier über Neuigkeiten zu berichten sein wird. Wir werden dies tun. |