Die Prüfung/ Abnahme technischer Anlagen und Einrichtungen bringt Vorteile für:
den Gesetzgeber
den Betreiber
In vielen Bundesländern sind Verordnungen, welche die Prüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen regeln, in Vorbereitung oder schon eingeführt (siehe Tabelle unten aus TPrüfVO Nordrhein-Westfalen). Für Sonderbauten (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, ...) sind technische Prüfungen ohnehin in den jeweiligen Sonderbauvorschriften verlangt.
Der Gesetzgeber verlangt von baulichen Anlagen, dass diese "... die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigen...". Hierüber zu wachen, ist eine der Aufgaben auch der Bauordnungsbehörden und der Brandschutzdienststellen. Sicherheitstechnisch relevante Anlagen, wie z.b.:
Löschanlagen
Brandmeldeanlagen
Rauchabzugsanlagen
und weitere
übernehmen im Gesamtkonzept eine wesentliche Rolle. Dies können sie nur dann, wenn die sichere Funktion gewährleistet ist.
Auch der Bauherr oder Betreiber eines Gebäudes verfolgt dieses Ziel. Darüber hinaus hat er einen Anspruch auf einwandfreie Ausführung einer Anlage, für die nicht selten erhebliche Investitionen notwendig waren.
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
Überwachung der Ausführung brandschutztechnischer Gewerke bis zur Dokumentation für die bauaufsichtliche
...Endabnahme
Erstprüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen durch einen "staatlich anerkannten Sachverständigen"
Organisation der Sachverständigenüberprüfungen für die anderen Gewerke
Die vollständige Dokumentation ist für ein Gebäude, welches häufig unsere eigene Lebensdauer übersteigt, ein wichtiger Teil der Gesamtmaßnahme.
|